
Für Privatpersonen mit Pflegegrad ebenso wie für Bestände mit hundert Wohnungen. Wir prüfen die für Ihren Fall relevanten Fördermöglichkeiten und unterstützen Sie beim Antrag.
Ob eine einzelne Wohnung angepasst wird oder ein ganzer Bestand: Die Frage ist immer dieselbe. Welche Maßnahme ist sinnvoll, wer trägt was, und welche Unterlagen braucht der Kostenträger. Wir beantworten sie je Fall, nicht pauschal.
Bei einer Badanpassung können unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen infrage kommen. REMOCOM unterstützt Sie auf Wunsch bei der Vorbereitung und Einreichung der erforderlichen Unterlagen, bei der Abstimmung mit dem Vermieter sowie bei der Prüfung einer Ablehnung und der Vorbereitung eines Widerspruchs. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, ist auch eine Abrechnung auf Grundlage einer Abtretungserklärung möglich. Über die Bewilligung entscheidet der zuständige Kostenträger.
Wir sichten den Bestand, priorisieren die akuten Fälle und prüfen je Wohnung, welche Programme greifen. Sie bekommen für jede Einheit einen Preis und eine Empfehlung, bevor Sie entscheiden.
Welche Programme aufgelegt sind und wie hoch sie dotiert sind, ändert sich. Wir prüfen den Stand zum Zeitpunkt Ihrer Anfrage und nennen bewusst keine Zahlen, die morgen nicht mehr stimmen.
Wir bereiten die Unterlagen vor, reichen sie auf Wunsch mit ein und begleiten Sie, falls ein Antrag abgelehnt wird. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, ist eine Abrechnung auf Grundlage einer Abtretungserklärung möglich. Über die Bewilligung entscheidet der zuständige Kostenträger.

Von der ersten Frage bis zur Empfehlung.
Was uns dazu am häufigsten gefragt wird.
Das lässt sich pauschal nicht sagen, weil es nicht die eine Förderung gibt. Pflegekasse, Bund, Land, Kommune und weitere Träger haben eigene Voraussetzungen und Beträge, und die ändern sich. Deshalb prüfen wir die für Ihren Fall relevanten Fördermöglichkeiten. Eine Bewilligung können wir nicht zusagen, darüber entscheidet der Kostenträger.
Für den Zuschuss der Pflegekasse ja. Daneben gibt es Programme, die ohne Pflegegrad greifen, etwa für altersgerechtes Umbauen. Welche das im Einzelfall sind, klären wir bei der Prüfung.
Ja, das ist einer unserer Schwerpunkte. Wir sichten den Bestand, priorisieren die akuten Wohnungen, nennen je Wohnung einen Preis und prüfen je Einheit die Förderung. Der Eigentümer bekommt eine Empfehlung je Wohnung.
Wir unterstützen Sie auf Wunsch bei der Vorbereitung und Einreichung der erforderlichen Unterlagen, bei der Abstimmung mit dem Vermieter sowie bei der Prüfung einer Ablehnung und der Vorbereitung eines Widerspruchs. Über die Bewilligung entscheidet der zuständige Kostenträger.
In aller Regel ja. Wird vor der Entscheidung gebaut, kann das die Bewilligung gefährden. Wir stimmen den Termin deshalb auf den Bescheid ab.
Schildern Sie kurz, was geplant ist und für wen. Wir sagen Ihnen, welche Programme wir für Ihren Fall prüfen und welche Unterlagen wir dafür beisteuern.
Wir melden uns und klären, welche Programme für Ihren Fall infrage kommen.